Rahmenbedingungen und Vorgaben zur kulturellen Bildung

Die Angaben in Inhaltsbereich 6 dieser Handreichung orientieren sich im Gegensatz zu den Inhaltsbereichen 1 bis 5 nicht an der Vorlage des Referenzrahmens Schulqualität NRW.

Stattdessen sind im Folgenden Auszüge aus Hinweisen, Gesetzen und Empfehlungen zur kulturellen Bildung zusammengestellt. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

UN – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)

  • (Artikel 22) „Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht […] in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“
  • (Artikel 26) „Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung […].“
  • (Artikel 27) „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“

UN-Kinderrechtskonvention (1989)

Artikel 31:
Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung

  • (1) „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“
  • (2) „Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.“

UNESCO Dokumente zur Kulturellen Bildung (2006)

Leitfaden für Kulturelle Bildung (Road Map for Arts Education)

  • Kultur und Kunst sind unerlässliche Bestandteile einer umfassenden Bildung, die es jedem Einzelnen ermöglicht, sich voll zu entfalten. Kulturelle Bildung ist daher ein grundlegendes Menschenrecht, das für alle Lernenden gilt, einschließlich für die oft von Bildung Ausgeschlossenen […].“(S.7)

Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung (2013)

2. Ziele und allgemeine Grundsätze

3. Umsetzungsmaßnahmen im Sinne einer gemeinsamen Agenda

Kulturelle Bildung in der Schule verankern

  • „Kulturelle Bildung ist für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen unverzichtbar. Sie verbessert die Bedingungen für eine gelingende Bildungsbiografie und ermöglicht den Erwerb kognitiver und kreativer Kompetenzen. Sie trägt zur emotionalen und sozialen Entwicklung aller Heranwachsenden und zu ihrer Integration in die Gemeinschaft bei und ist somit Grundbedingung gesellschaftlicher Teilhabe. Der Bezug auf die Künste eröffnet erweiterte Ausdrucks- und Verständigungsmöglichkeiten jenseits des gesprochenen oder geschriebenen Wortes. Eine Gesellschaft, die die kulturelle Bildung der Heranwachsenden stärkt, schafft damit zugleich wichtige Grundlagen ihrer eigenen Zukunftsfähigkeit.“
  • „Die Schulen können der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen wertvolle Impulse geben, wenn sie ihr Unterrichtsangebot durch die Zusammenarbeit mit Akteuren und Räumen der kulturellen Kreativität außerhalb von Schule ergänzen – wobei an Unterricht in Ateliers, Museen, Theatern, mit Orchestern, Bands oder Tonstudios, in Bibliotheken oder Baudenkmälern etc. ebenso zu denken ist wie umgekehrt an die Einbeziehung von Angeboten Kulturschaffender in den Schulen. Bei letzterem sollte darauf geachtet werden, dass Künstlerinnen und Künstler ihre spezifisch künstlerische Arbeits- und Wirkungsweise in die Schule einbringen und in ihrer Differenz zum Schulunterricht als Bereicherung wirken können.

Positionspapier des Deutschen Städtetages zur kulturellen Bildung (2019)

3.2 Kulturelle Bildung in der Schule

  • Die kulturelle Bildung ist essentieller Bestandteil des schulischen Bildungsauftrages und entsprechend in den Schulgesetzen aller Länder verankert. Die Curricula der verschiedenen Schulformen weisen Inhalte und Ziele schulischer kultureller Bildung explizit aus. Dabei geht es nicht nur um die klassischen Fächer Kunst und Musik, sondern auch um außerunterrichtliche kulturelle Betätigung in Arbeitsgemeinschaften (Theater, Orchester etc.) sowie die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern sowie außerschulischen Lern- und Erlebnisorten. […]“ (S. 8-9)
  • Der Ganztag eröffnet gerade für die kulturelle Bildung neue und erweiterte Möglichkeiten, aber auch die Notwendigkeit, kulturelle Angebote an den Schulen auszubauen und neue Kooperationsmodelle zu entwickeln. So können Kinder und Jugendliche aller Schichten erreicht, soziale Selektion vermindert und kulturelle Teilhabe verbessert werden. […]“ (S. 9)

Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (1950)

Artikel 8

  • „(1) Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. […] Die staatliche Gemeinschaft hat Sorge zu tragen, dass das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht.“

Kulturgesetzbuch Nordrhein-Westfalen (2022)

§ 7 Kulturelle Bildung

zu § 7 Kulturelle Bildung

b) Absatz 2

  • „(4) Schulen sind wichtige Orte kultureller Bildung. Sie ermöglichen, dass Schülerinnen und Schüler aus allen Bereichen der Gesellschaft mit unterschiedlichen künstlerischen Sparten und kultureller Bildung in Berührung kommen. Dies wird insbesondere durch die Durchführung von schulbezogenen Programmen der kulturellen Bildung, durch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte in künstlerischen und kunstnahen Fächern und durch die Verankerung kultureller Angebote gefördert.“
  • „Entscheidend bei allen Angeboten Kultureller Bildung aber muss die Einbindung von Künstlerinnen oder Künstlern und Kultureinrichtungen sein; auf diese Weise kann der hohe Qualitätsanspruch, den die Menschen erwarten dürfen, eingelöst werden.“

BASS 1-1

Schulgesetz NRW § 2

  • „(4) […] Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten.[…]“
  • „(6) Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, […] die eigene Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucks- fähigkeit sowie musisch-künstlerische Fähigkeiten zu entfalten, […]“

BASS 11-02 Nr. 22

NRW Landesprogramm Kultur und Schule

  • „Dieser Erlass regelt in Ergänzung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule das Antragsverfahren sowie die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Ermittlung der zu fördernden Projekte.“

BASS 11-02 Nr. 23

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule

  • „Das Land gewährt nach Maßgabe dieses Erlasses […] Zuwendungen für Projekte zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen.“

BASS 12-21 Nr. 18

Kommunale Integrationszentren

1 Grundlagen und Auftrag

  • „(1.3.2) Handlungsfelder der Kommunalen Integrationszentren sind neben Bildung, Erziehung und Betreuung, z. B. Beschäftigung, Kultur, Sport, politische Partizipation, ehrenamtliches Engagement, soziale Arbeit im Bereich Flüchtlinge und Neuzuwanderung, Gesundheit sowie die Pflege älterer Menschen.“

BASS 12-63 Nr. 2

Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I

1 Grundlagen

2 Ziele und Qualitätsentwicklung

3 Merkmale von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten

  • „(1.3) Eine zentrale Grundlage ist die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport, Wirtschaft und Handwerk sowie weiteren außerschulischen Partnern. Sie soll fortgeführt und weiter intensiviert werden. […]“
  • „(2.1) Ziel ist der Ausbau von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern orientiert. Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden. Dies soll durch eine flexible und bedarfsgerechte Mischung von verpflichtenden und freiwilligen Angeboten sichergestellt werden.“
  • „(3.1) Zu den Merkmalen sowohl einer gebundenen als auch einer offenen Ganztagsschule (§ 9 Absatz 1 und Absatz 3 SchulG) gehören beispielsweise […] zusätzliche Zugänge zum Lernen und Arbeitsgemeinschaften (zum Beispiel Kunst, Theater, Musik, Werken, Geschichtswerkstätten, naturwissenschaftliche Experimente, Sport) sowie sozialpädagogische Angebote, insbesondere im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel interkulturelle, geschlechtsspezifische, ökologische, partizipative, freizeitorientierte und offene Angebote), […]“

BASS 13-33 Nr. 1.1

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK)

§6 Bildungspläne, Lernbereiche, Unterrichtsfächer, Lernfelder

  • „(2) Die Lernbereiche tragen gemeinsam zur Entwicklung umfassender Handlungskompetenz bei. Der berufsbezogene Lernbereich fasst die Unterrichtsfächer oder Lernfelder zusammen, die im Besonderen der beruflichen und fachlichen Qualifizierung dienen. Die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs ergänzen die berufliche Qualifizierung und tragen darüber hinaus zur allgemeinen Kompetenzentwicklung bei, indem sie zentrale gesellschaftliche, kulturelle, ethische und religiöse Fragen in die Ausbildung einbeziehen. Der Sport dient zudem der Gesundheitsförderung. […]“

BASS 14-21 Nr. 4

Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen; Neufassung

1 Grundlagen und Auftrag

  • „(1.1) Das Zusammentreffen von Menschen fordert einen wertschätzenden und sensiblen Umgang mit kultureller Differenz und Vielfalt. Dies ist eine Grundvoraussetzung zur Herstellung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Integration orientiert sich daher als Querschnittsaufgabe an den Bedarfen und Potenzialen der Menschen in ihren verschiedenen Lebenslagen sowie an den Prinzipien der interkulturellen Öffnung, der Interkulturalität, der Mehrsprachigkeit, der individuellen Förderung.“
  • „(1.3) Integration geschieht vor Ort im Zusammenwirken der unterschiedlichen Akteure. Die Schulen arbeiten eng mit anderen Schulen mit ähnlichen Zielen sowie mit den kommunalen, regionalen und überregionalen Akteuren der Integrations-, Bildungs-, Familien- und Jugendarbeit sowie aus Kultur und Sport zusammen. Sie werden von den Kommunalen Integrationszentren unterstützt.“

Richtlinien NRW (Gymnasium 1993)

1.3.1 Hilfen zur Entwicklung einer mündigen Persönlichkeit

Entfaltung individueller Fähigkeiten

Kulturelle Mitgestaltung

  • „Im Rahmen des Unterrichts und der außerunterrichtlichen Veranstaltungen sollen sie (i. E.: die Schülerinnen und Schüler) soziale, fachbezogene und kulturelle Erfahrungen sammeln, sich mit ihnen auseinandersetzen und sie in übergreifende Zusammenhänge einordnen lernen. Auf diese Weise wird es ihnen ermöglicht, ihre Urteils- und Handlungsfähigkeit zu entwickeln und ein zunehmend ausgeprägteres individuelles Selbst- und Weltverständnis zu gewinnen.“
  • „Das Individuum wird durch das kulturelle Leben der Gesellschaft mitgeprägt und soll nicht zuletzt durch die Schule befähigt werden, sich aktiv daran zu beteiligen. Erziehung und Unterricht streben daher eine solche kulturelle Kompetenz an.“
  • „Die Beschäftigung mit Grundstrukturen der Kultur – auch der Kultur der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger – , mit kulturellen Traditionen und Deutungskategorien ist zunächst Aufgabe des Fachunterrichts, der im Rahmen seiner Möglichkeiten sachbezogene und kritische Rationalität ebenso wie Kreativität, Phantasie, sinnliche Erfahrung und ästhetisches Empfinden fördern soll. Kultur soll im Sinne einer gestalteten Lebenswelt im Schulleben darüber hinaus auch praktisch greifbar werden. Hierfür bietet die Schule seit jeher eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten.“

Kernlehrpläne NRW

z. B. KLP Kunst Sekundarstufe I Gymnasium (2019)

Aufgaben und Ziele des Fache

  • „Der künstlerisch-musische Bereich in der Sekundarstufe I des Gymnasiums umfasst die Fächer Kunst und Musik, die neben ihrer fachspezifischen Ausrichtung Gemeinsamkeiten aufweisen: „Sie leisten innerhalb des Fächerkanons entscheidende Beiträge zur persönlichen Entwicklung ästhetischer Sensibilität […], kreativen und imaginativen Potenzials, individuellen Ausdrucksvermögens sowie kultureller Identität.“ Im Zentrum stehen Wahrnehmungs-, Gestaltungs-, Verstehens- und Reflexionsprozesse, die sich auf die künstlerisch-ästhetischen Dimensionen von Kultur und auf gesellschaftliche und individuelle Erfahrungswelten in Gegenwart und Vergangenheit beziehen. Das Fach Kunst fördert die Entwicklung einer ästhetischen Grund- und Wertebildung sowie eine gesellschaftlich verantwortungsbewusste Teilhabe. Es befähigt so zur mündigen Gestaltung des Lebens in einer demokratischen Gesellschaft.“ (S. 8)
  • „Im Rahmen des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule unterstützt der Unterricht im Fach Kunst die Entwicklung einer mündigen und sozial verantwortlichen Persönlichkeit und leistet weitere Beiträge zu fachübergreifenden Querschnittsaufgaben in Schule und Unterricht, hierzu zählen u. a. […] kulturelle und interkulturelle Bildung. “ (S.10)

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen (2022)

Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN

Kultur
(6141-6146)

Kultur
(6148-6153)

Kultur
(6155-6157)

  • „Wir stärken die kulturelle Bildung und Teilhabe an allen Schulformen. Angebote in Kooperation mit (regionalen) Kulturinstitutionen, der freien Szene, dem musisch-künstlerisch-ästhetischen Bereich und der Erinnerungskultur sollen ausgebaut und gefördert werden. Alle Förderangebote werden bedarfsgerecht, bürokratiearm, barrierefrei und inklusiv gestaltet. Zudem erweitern wir das mehrsprachige Schulangebot von Landeskultureinrichtungen.“
  • „Wir werden gut begonnene Projekte wie z. B. ‚Kultur und Schule‘, ‚Kulturrucksack Nordrhein-Westfalen‘ oder ‚JeKits Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen‘ klug und modern weiterentwickeln. Die Projekte werden wir evaluieren und bürokratieärmer gestalten. Auch die Musikschuloffensive soll evaluiert und mit dem Ziel weiterentwickelt werden, den Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zu erhöhen.“
  • „Wir werden Modellprojekte wie ein „Kulturticket NRW“ oder vor Ort den freien Eintritt für Schulklassen unterstützen sowie einen Kulturpass für Jugendliche und junge Erwachsene erproben.“